Abrechnung stornieren

Stornieren einer Quartalsabrechnung

Das Stornieren einer Quartalsabrechnung ist immer dann erforderlich, wenn die Abrechnungsstelle die Abrechnung aufgrund von inhaltlichen Fehlern ablehnt. Stornieren bedeutet nur, dass der Status "Abgerechnet" der Behandlungsfälle zurückgesetzt wird, die erfassten Leistungen und Diagnosen bleiben natürlich erhalten.

Um eine Abrechnung zu stornieren wählen Sie über das Hauptmenü den Menüpunkt "Alte Abrechnungen".

Es öffnet sich der folgende Bildschirm

Wählen Sie die zu stornierende Abrechnung auf der linken Seite aus, Informationen zur Abrechnung werden im gelben Kasten angezeigt.

Um eine Abrechnung komplett zu annullieren, wählen Sie den untersten Button "Annullieren". Dies ist der Normalfall.

Der Button "Teilweise annullieren" erlaubt es, nur einzelne Abrechnungsfälle einer Abrechnung zu stornieren. Dies ist ein Sonderfall und nur in Ausnahmefällen erforderlich, z.B. wenn ein Abrechnungsfall im Nachhinein (also nach erfolgreicher Einreichung der Abrechnung) von der Abrechnungsstelle aberkannt wird. Dieser Schein kann dann ggf. im Folgequartal als Nachzügler erneut eingereicht werden.